OLG Karlsruhe: Hundehalter haften nach Hundekampf je zur Hälfte
Verletzte Klägerin muss sich Tiergefahr ihres Hundes anrechnen lassen
Quelle und weitere Informationen
OLG Karlsruhe: Hundehalter haften nach Hundekampf je zur Hälfte
Verletzte Klägerin muss sich Tiergefahr ihres Hundes anrechnen lassen
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