Hobbyzüchter oder Unternehmer?
Wann ist ein Hundezüchter als „Unternehmer“ im Sinne des Kaufrechts anzusehen?
Ab wann gilt eine Zucht in der Regel als gewerblich?
Quelle und weitere Infrmationen: Landkreis Ludwigsburg
Auch bei ‚Tierrecht aktuell‘ findet man Informationen zum Thema.
Hobbyzüchter oder Unternehmer?
Wann ist ein Hundezüchter als „Unternehmer“ im Sinne des Kaufrechts anzusehen?
Zitat:
Mittlerweile gibt es brauchbare und verlässliche Rechtsprechung zu der Frage, wann ein nebenberuflicher oder Hobbyzüchter als „Unternehmer“ im Sinne der §§ 13 und 14 BGB gilt.Der Umstand, dass es sich bei der Zucht um ein Hobby bzw. nicht um den Hauptberuf handelt, reicht für sich genommen nicht aus, um die Unternehmereigenschaft zu verneinen.
Die Grenze ist nach den allgemeinen Kriterien, und hierbei vor allem durch Umfang des Zuchtbetriebs (insbesondere nach der Zahl der Zuchthündinnen und der Zahl der Würfe bzw. verkauften Hunde) zu ziehen sein.
Auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei dem Verkäufer kommt es nicht an.
Auch nebenberufliche Züchter und Hobbyzüchter müssen sich darauf einstellen, dass sie als Unternehmer behandelt werden, und beispielsweise ihre Verträge entsprechend gestalten.