Es hätte ein großer Schritt für den Tierschutz werden können: Im Dezember 2015 reichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage bezüglich einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere an die Bundesregierung ein. Die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab. Begründung: Der bürokratische Aufwand wäre zu groß.Vorteile für alle BeteiligtenWir von TASSO können dieses Argument nicht nachvollziehen und kritisieren die Entscheidung der Bundesregierung. Diese wäre als führende Kraft in der EU gut beraten, auch in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dabei auch ihr Staatsziel Tierschutz zu beachten. Das alleinige Argument des verletzten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch eine hohe Bürokratie greift nicht und ist klar zu widerlegen. Mehr noch, auf EU-Ebene wurde soeben ein Konzept einer Fachgruppe erstellt, das nachweist, dass eine EU-weite harmonisierte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht nur notwendig ist, sondern auch wie es funktionieren kann, und dies ohne überbordende Bürokratie.Wären alle Hunde und Katzen in Deutschland registriert, würde kein Fundtier länger als ein paar Stunden im Tierheim zubringen. Der Halter wäre anhand der Eintragung in ein zentrales Tierregister sofort zu ermitteln. „Derzeit beträgt die durchschnittliche Verweildauer eines Fundtieres im Tierheim zwölf Tage“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „In dieser Zeit leiden sowohl Tierhalter, als auch ihre vermissten Tiere unter der ungewissen Situation. Zudem entstehen pro Tag Kosten von etwa 15 Euro pro Fundtier. Wären alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei TASSO erfasst, könnten den Tierheimen Kosten in Höhe von rund 27 Millionen Euro pro Jahr erspart werden. Damit hätten auch die Kommunen erhebliche Kostenersparnisse, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an den Fundtierkosten der Tierheime zu beteiligen“, so Philip McCreight weiter. Zudem seien mit 7,7 Millionen registrierten Tieren bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO registriert. Der bürokratische Aufwand bei einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wäre somit nicht übermäßig groß.
22 europäische Länder machen´s vor, und die EU könnte das Thema konkret angehen
TASSO fordert seit Jahren die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen: „In 22 europäischen Nachbarländern, darunter Österreich und die Schweiz, ist die Kennzeichnung und Registrierung seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben“, betont Philip McCreight. „Jüngstes Beispiel ist Irland, das die Kennzeichnung und Registrierung gerade auf vorbildliche Weise einführt, dies begleitet durch eine klare gesetzliche Regelung.“ Die Notwendigkeit eines Haustierzentralregisters spiegelt sich, heute mehr denn je , in der stetig wachsenden Anzahl von Haustieren wider. TASSO vermittelt alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier an seine glücklichen Halter zurück. Das macht mehr als 60.000 Tiere im Jahr.
Internationale Expertengruppe zeigt gangbaren Weg auf
Auch ein bestens europaweit funktionierendes System gibt es bereits: in Europetnet sind 27 Datenbanken aus den unterschiedlichen Mitgliedsländern angeschlossen, private wie solche der öffentlichen Hand.
Die damit zusammenhängende hochrangige CAROdog Expertengruppe (bestehend aus TASSO e.V., der europäischen Tierärzteschaft (FVE), dem Europäischen Register-Verbund Europetnet, Vertretern der Transponderindustrie und Mitglied der ISO-Arbeitsgruppen (Planet ID), Tierschutz (Vier Pfoten EU) , dem Mitgliedsland Belgien und Wissenschaft (IZSAM, Teramo) hat soeben nach fünfjähriger Arbeit ein konkretes Konzept zur Einführung und Umsetzung einer EU-weit harmonisierten Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen vorgelegt. Es wird in der Kurzfassung in wenigen Tagen auch in deutscher Sprache vorliegen und bei TASSO abrufbar sein.
Eine EU-weite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Heimtieren haben vor knapp einem Monat auch alle Fachreferenten und die Teilnehmer eines EU-weit vielbeachteten Workshops gefordert, der in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg stattgefunden hat.
Weitere Informationen zu CAROdog: www.carodog.eu/special-focus-identification-and-registration
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